König Mohammed VI. leitete am Dienstag, den 17. Oktober, im Königspalast in Rabat eine Arbeitssitzung, die dem Sektor Wohnungsbau und Stadtplanung gewidmet war.
Im Rahmen dieser Sitzung stellte die Ministerin für nationale Raumplanung, Städtebau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung, Fatima Ezzahra El Mansouri, die Grundzüge eines neuen Programms zur Förderung des Wohnungsbaus vor, das dem Willen des Souveräns entspricht, die Fähigkeit der Bürger zum Zugang zu angemessenem Wohnraum zu stärken.
Dank der Hohen Königlichen Fürsorge hat der Wohnungsbau, insbesondere der soziale Wohnungsbau, eine günstige Entwicklung genommen und ist stetig gewachsen. Die in den letzten beiden Jahrzehnten vom Staat unterstützten Programme haben Millionen von Marokkanern den Zugang zu angemessenem Wohnraum ermöglicht.
Das neue Programm, das von 2024 bis 2028 laufen soll, zielt darauf ab, den Ansatz zur Förderung von Wohneigentum zu erneuern und die Kaufkraft der Haushalte durch eine direkte finanzielle Unterstützung des Käufers zu stärken. Antragsberechtigt sind Marokkaner, die in Marokko oder im Ausland wohnen, kein Eigentum in Marokko besitzen und noch nie eine Wohnbeihilfe erhalten haben.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Wert der erworbenen Wohnung. So beträgt die Höhe der Beihilfe 100.000 Dirham für den Erwerb einer Wohnung mit einem Verkaufspreis von bis zu 300.000 DH (inkl. MwSt.), 70.000 Dirham für den Erwerb einer Wohnung zwischen 300.000 DH und 700.000 DH (inkl. MwSt.).
Das neue Wohnraumförderungsprogramm, das Seiner Majestät dem König vorgelegt wurde, wird auf sozialer Ebene den Zugang zu Wohnraum für einkommensschwache Schichten und die Mittelschicht erleichtern, das Wohnungsdefizit verringern und die Fertigstellung des Programms „Städte ohne Slums“ beschleunigen.
In wirtschaftlicher Hinsicht wird das Programm dazu beitragen, das Wohnungsangebot zu erhöhen, den Wohnungsbausektor neu zu beleben und den Privatsektor, insbesondere KMU, und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln.
Darüber hinaus werden die Wohnungen, die Gegenstand des neuen Förderprogramms sind, unter vollständiger Einhaltung der geltenden Bebauungspläne und in Übereinstimmung mit den technischen und qualitativen Standards gebaut.
Um die Umsetzung des Wohnraumförderungsprogramms zu ermöglichen und die Erneuerung der Stadt- und Raumplanung zu begleiten, ist die Einrichtung von 12 regionalen Agenturen für Stadtplanung und Wohnungsbau vorgesehen, die den Besonderheiten sowohl des städtischen als auch des ländlichen Raums Rechnung tragen sollen.



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